Rauchmelderpflicht: Übergangsfrist in Berlin und Brandenburg läuft Ende 2020 aus
Rauchmelderpflicht: Übergangsfrist in Berlin und Brandenburg läuft Ende 2020 aus
Initiative „Rauchmelder retten Leben“ weist insbesondere Eigenheimbesitzer darauf hin, dass die Rauchmelderpflicht auch für sie gilt. Laut einer neuen Studie ist nur die Hälfte aller deutschen Eigenheime ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet, in Berlin und Brandenburg sind es sogar nur 30 Prozent.
Berlin, 14. Oktober 2020 – Die Übergangsfrist läuft ab: Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Wohngebäude in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Rauchmelderpflicht betrifft vermietete Immobilien ebenso wie selbstgenutztes Wohneigentum. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert an alle Eigentümer, nicht bis zum Ende des Jahres zu warten, sondern die geltende Pflicht zeitnah umzusetzen. Jeder fachgerecht installierte Rauchmelder hilft, die Zahl der Brandtoten zu minimieren.
In Berlin und Brandenburg bisher nur 30 Prozent der Eigenheime ausgestattet
Bislang hat nicht einmal jeder dritte Eigenheimbesitzer in Berlin und Brandenburg in seinen eigenen vier Wänden ausreichend Rauchmelder installiert. Bundesweit ist trotz gesetzlicher Vorschrift nur jedes zweite Eigenheim ausgerüstet. Das hat eine Mitte September veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie im Auftrag von Ei Electronics ergeben. Insgesamt wurden für die Erhebung bundesweit 5.840 Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern befragt.
73 Prozent der Eigenheimbesitzer kennen das Gesetz
Hermann Schreck, ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen
Feuerwehrverbandes und Beiratsvorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten
Leben“ meint: „Die Zahlen sind erschreckend und nicht nachvollziehbar. Gerade
Eigenheimbesitzer sollten ein großes Interesse daran haben, sich und ihre Familie zu schützen.“ Laut der Studie wussten immerhin 73 Prozent der
Befragten, dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt.
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
In Berlin und Brandenburg müssen Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen angebracht werden, außer in der Küche und im Bad. Das bedeutet, die
Rauchmelderpflicht gilt nicht nur für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, sondern beispielsweise auch für Wohn- und Arbeitszimmer.
Eigentümer können beim Kauf eines Rauchmelders auf das neutrale Qualitätszeichen „Q“ achten. Rauchmelder mit Q zeichnen sich nicht nur durch eine lange Lebensdauer der Rauchmelderbatterie, die geprüfte Langlebigkeit und erhöhte Stabilität des Melders aus, sondern auch durch die Reduktion von Falschalarmen.
Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg
In Berlin sind Rauchmelder für Neu- und Umbauten seit dem 1. Januar 2017 vorgeschrieben, in Brandenburg besteht die Pflicht sogar schon seit dem 1. Juli
2016. In beiden Ländern gilt für Bestandsbauten eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2020.