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Martinshorn bei Nacht


 

Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen an einer Hauptverkehrsstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?

 

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
  • die werden doch nicht zu uns kommen oder
     
  • sind alle unsere Kinder zu Hause oder
     


            Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner

Wohlverdienten Nachtruhe stören?!

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Sekunden entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach §35 in Verbindung mit dem sog. Wegerecht nach §38 der Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn.
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."
Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

 

Stellen Sie sich vor, dass diese " krachmacher"

  • vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren
     
  • um 6 uhr wieder zur Arbeit müssen
     
  • die nächsten 2 oder  3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)   

 

    Vielen Dank für ihr Verständnis