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Notfall

Der Notruf

 

Jedermann ist zur Hilfeleistung verpflichtet und macht sich andernfalls der unterlassenen Hilfeleistung strafbar (§323c StGB). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Absetzen bzw. Weiterleiten eines Notrufes für jedermann jederzeit zumutbar sein dürfte.

Wenn Sie also erkennen, dass jemand Hilfe benötigt, müssen Sie die Situation erkennen, beurteilen und helfen. Schauen Sie nicht weg! Als Mindestleistung müssen Sie einen Notruf an die Polizei (Tel. 110) oder die Feuerwehr/den Rettungsdienst (Tel. 112) absetzen. Diese Anrufe sind von allen Telefonen aus möglich und stets kostenfrei. Seit dem 1. Juli 2009 gibt es aber eine Einschränkung: Es ist seit dem nicht mehr möglich, von einem Mobiltelefon ohne aktivierte SIM-Karte einen Notruf abzusetzen. Allerdings muß auf der SIM-Karte kein Guthaben vorhanden sein, um den Notruf abzusetzen.

 

Sobald Sie mit der Notrufzentrale verbunden sind, wird Sie ein Mitarbeiter nach der Art des Notfalls und weiteren Informationen befragen. Versuchen Sie, trotz der Aufregung, hierbei Ruhe zu bewahren, denn so kann der Notruf schnellstmöglich bearbeitet werden. Es ist hilfreich, wenn Sie die folgenden Fragen beantworten können - der Disponent in der Notrufzentrale wird Sie aber auf jeden Fall nach allen notwendigen Angaben befragen und ggf. versuchen, Ihren Standort anhand Ihrer Angaben zu ermitteln, wenn Sie diesen nicht genau kennen (z. B. im Wald).

Geregelter Ablauf eines Notrufes: Die 6 Ws

  • Wer ruft an?
  • Wo ist etwas geschehen? (Adresse, GPS Koordinaten vom Navi)
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen!

 

Bitte legen Sie nicht von alleine auf, sondern warten Sie, bis der Disponent das Gespräch beendet. Je nach Situation wird er Sie instruieren, wie Sie bis zum Eintreffen der angeforderten Kräfte Hilfe leisten können oder sich verhalten sollen. Wenn möglich (wenn Sie keine weitere Hilfe leisten können), warten Sie auf der Straße auf die Einsatzkräfte und weisen Sie diese ein.

 

Eine Alternative zum telefonischen Notruf ist das Betätigen eines Handfeuermelders, wie er in öffentlichen Gebäuden zu finden ist. Diese sind immer in roter Farbe (RAL 3000) ausgeführt. Andersfarbige Handmelder lösen ggf. nur einen Hausalarm aus oder aktivieren eine Entrauchungsanlage etc., alarmieren aber nicht die Feuerwehr. Schlagen Sie die (dünne) Glasscheibe ein - zum Beispiel mit einem Schlüssel oder dem Ellenbogen und drücken Sie den Knopf tief ein. Hierdurch wird die Feuerwehr alarmiert, die dann zum Objekt kommt. Warten Sie deshalb beim Handfeuermelder oder weisen Sie die Kräfte auf der Straße ein und geben Sie Auskunft über den Grund für die Alarmierung.

 

Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar (§145 StGB). Hierzu wird u. a. Ihre Telefonnummer an die Notrufzentrale übermittelt - dies geschieht auch, wenn die Funktion normalerweise unterdrückt ist (CLIR). Der Missbrauch begründet ferner eine Schadensersatzpflicht gegenüber den beteiligten Organisationen.
In der Regel sind Einsätze des Rettungsdienstes kostenpflichtig. Da diese Kosten normalerweise von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, halten Sie deshalb, wenn möglich, Ihre Krankenversicherungskarte bereit - aber auch ohne KV-Karte erfolgt immer eine Notfallversorgung.

 

Notfall-Telefax

 

 

Download Notfall-Telefax (PDF)

Das Notfall-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können. Für Hörgeschädigte besteht in Brandenburg die Möglichkeit, an die Notrufnummer 110 bei der Polizei oder an die 112 für Rettungsdienst/Feuerwehr ein Fax zu senden. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.

 

Der Hilfesuchende schickt hierzu über ein handelsübliches Faxgerät seine Mitteilung an die Notrufnummer. Ein Mitarbeiter der Einsatzleitstelle nimmt das Fax entgegen und veranlasst umgehend alle weiteren Maßnahmen. Um dem Hilfesuchenden die Sicherheit zu geben, dass sein Notruf eingegangen ist, bestätigt der Mitarbeiter den Erhalt des Notfall-Fax mit einem Antwortfax an den Absender.

 

Wird ein Notruf per Fax übermittelt, fehlt die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Daher ist es besonders wichtig, dass der Hilfesuchende die erforderlichen Angaben zum Notruf möglichst umfangreich macht. Füllen Sie am besten den Vordruck präventiv mit allen Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort etc. im Seitenkopf aus und platzieren Sie den ausgedruckten Vordruck in der Nähe Ihres Faxgerätes. So sparen Sie im Notfall Zeit und vermeiden Schreibfehler, die in der Aufregung oftmals nicht zu vermeiden sind.

 

Gift-Notruf

 

Giftnotruf für Berlin/Brandenburg (24h): (030) 19 240


Die Giftnotruf-Zentralen beraten Sie, wenn Sie den Verdacht haben, eine Person wurde mit einem Medikament, einer Chemikalie oder einem Lebensmittel vergiftet, die Situation aber zur Zeit noch nicht lebensbedrohlich zu sein scheint und Sie erst einmal abklären wollen, ob eine Lebensgefahr besteht oder wie Sie sich verhalten sollen. Dies kann zum Beispiel eine zu hohe Dosis Medikamente sein, der Verzehr unbekannter Beeren oder Pilze oder der Hautkontakt mit einer eventuell giftigen Pflanze oder einem Haushaltreinigers.

 

Bei akuter, also schnell auftretender bzw. vermuteter Lebensgefahr wählen Sie bitte umgehend die Notrufnummer 112 und informieren Sie den Mitarbeiter am Telefon über die folgenden Punkte, die auch für den Giftnotruf wichtig sind.

 

Folgende Informationen helfen bei der Beratung weiter:

  • Um welche Substanz handelt es sich? Medikamentennamen, die Putzmittel-/Waschmittelmarke oder deren chemische Inhalte, genaue Beschreibung der Pflanze.
  • Wie gelangte der Stoff in den Körper? Wurde er gegessen, eingeatmet, in die Blutbahn oder den Muskel gespritzt, in den Darm eingeführt, kam es nur mit der Haut in Kontakt, handelt es sich um einen Tierbiss?
  • Wie viel wurde von der Substanz aufgenommen?
  • Wann wurde der Stoff wahrscheinlich aufgenommen?
  • Welche Symptome (Beschwerden) hat der Patient?

 

Bitte versuchen Sie bei einer vermuteten Vergiftung nicht, auf "Haushaltsmittel" zurückzugreifen, bevor Sie kompetente Beratung erhalten haben und Sie hierzu von der Giftnotruf-Zentrale aufgefordert wurden!

  • Den Patienten nicht zum erbrechen bringen.
  • Keine Flüssigkeit (Wasser) trinken. Vor allem keine Milch.
  • Bei Kontaktgiften nicht den Patienten mit bloßen Händen berühren (Einweg-/"AIDS"-Handschuhe nutzen).
  • Bei Atemgiften nicht den Raum betreten, bis dieser gründlich gelüftet wurde (ggf. erst durch die Feuerwehr möglich).

 

Notaufnahme/Notfallambulanz im Krankenhaus

 

Die Notaufnahme im Krankenhaus ist im Prinzip nicht für einen direkten Besuch durch Patienten gedacht. Bedrohliche Notfälle sind dem Rettungsdienst über die Notfallnummer 112 zu melden. Für weniger dringliche Fälle ist zuerst ein niedergelassener Arzt oder außerhalb der Öffnungszeiten der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst zuständig; der behandelnde Arzt übernimmt dann im Einzelfall die Einweisung ins Krankenhaus. Die Notaufnahme kann aber auch direkt aufgesucht werden, wenn fest steht, daß eine Behandlung im Krankenhaus unumgänglich ist.

 

Dies ist z. B. bei chirurgischen Fällen der Fall oder wenn Sie stark erkrankt sind, eigentlich den Rettungsdienst benötigen, aber den Weg ins Krankenhaus mit eigenen Mitteln in kürzerer Zeit bewerkstelligen können. Halten Sie sich hierbei aber unbedingt an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung: nicht rasen oder riskant fahren - dies ist dem Rettungsdienst vorbehalten.

 

In der Notaufnahme werden die Patienten nicht in der Reihenfolge des Eintreffens behandelt, sondern ausschließlich nach Dringlichkeit der Erkrankung. Lebensbedrohliche Erkrankungen werden stets mit höherer Priorität behandelt. Es kann also durchaus zu mehrstündigen Wartezeiten kommen, wenn Ihr Fall nach der Triage als weniger bedrohlich eingestuft wird.

 

 Bitte halten Sie ihre Krankenversicherungskarte bereit.

 

Die rund um die Uhr besetzte Notfallambulanz der Ruppiner Kliniken für die Region OPR finden Sie in der zentralen Aufnahme in Haus X. Die Anfahrt erfolgt über die südliche Hauptzufahrt an der Fehrbelliner Straße (Google Maps).

 

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst / Ärztlicher Notdienst / Dringlicher Hausbesuchsdienst

 

Damit Sie im Notfall auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen nicht ohne ärztliche Hilfe auskommen müssen, steht Ihnen der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Zum Aufgabengebiet der Ärzte gehört die Versorgung von Erkrankungen, mit denen Sie im Regelfall werktags zu einem niedergelassenen Arzt gehen würden.

 

Der Bereitschaftsarzt sucht Sie zu Hause auf oder bestellt Sie in seine Praxis und übernimmt Ihre Behandlung im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er kann Rezepte (s. auch bei Notdienst-Apotheken) ausstellen und weist Sie ggf. auch ins Krankenhaus ein.

 

Sie erreichen den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117


Bitte beachten Sie, daß der Bereitschaftsdienst nicht für lebensbedrohliche Notfälle zuständig ist. Wählen Sie im Notfall direkt den Notruf des Rettungsdienstes 112. Der Bereitschaftsdienst arbeitet die Patienten i. d. R. chronologisch ab; es kann also zu einiger Wartezeit kommen, bis der Arzt bei Ihnen vorbeikommen kann.

 

 

Zahnärztlicher Notdienst

 

Zahnschmerzen zählen mit zu den unangenehmsten Schmerzen. Treten Zahnschmerzen akut und überraschend auf, kann am Wochenende oder nachts auf einen Zahnarztnotdienst zurückgegriffen werden. Für die Region kann der zuständige Zahnarzt über die 116 117 erfragt werden.

 

Notdienst-Apotheken

 

Benötigen Sie dringend Medikamente außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, können Sie diese in Notdienstapotheken ("Nachtapotheken") erstehen. Beachten Sie aber, das hierbei zusätzliche Kosten anfallen. Die Notdienstgebühr von derzeit € 2,50 wird pro Ausgabe an den Patienten erhoben und richtet sich nicht nach der Anzahl der beim Apothekennotdienst erworbenen Medikamente.

 

Eine Kostenrückerstattung der Notdienstgebühr durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen ist einzig bei Vorhandensein eines Dringlichkeitsvermerks des ausstellenden Arztes auf dem Rezept möglich. Für verschreibungspflichtige Medikamente wird ein Rezept vom Arzt benötigen. Dies kann z. B vom kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (s. o.) ausgestellt werden.

 

Welche Apotheke in Ihrer Gegend gerade Dienst hat, können Sie auf der Webseite www.apotheken.de abfragen. Eine Broschüre mit den Zeiten bekommen Sie i. d. R. auch direkt in Ihrer Apotheke.

 

Telefon-Seelsorge

 

Probleme und Krisen können uns in jeder Lebensphase treffen. Probleme mit der Partnerin oder dem Partner, Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzverlust, Sucht, Krankheit, Einsamkeit oder Sinn- und spirituelle Krisen. Solche Ereignisse und Verletzungen bringen uns oft an unsere Grenzen. In schwierigen Lebenssituationen hilft es, sich jemandem anzuvertrauen. Die ausgebildeten ehrenamtlich Mitarbeitenden widmen sich Ihnen und Ihren Sorgen.

 

Kostenlos und vollständig anonym (keine Namensnennung, keine Rufnummernübertragung) bekommen Sie rund um die Uhr telefonische Unterstützung bei der Telefonseelsorge unter der Nummer (0 800) 111 0 111.

 

Tierärztlicher Notdienst

 

Für Erkrankungen von Haustieren gibt es an Wochenenden, Feiertagen und nachts den tierärztlichen Notdienst. Hier können Sie Ihr Tier hinbringen und versorgen lassen, wenn kein Tierarzt mehr Sprechstunde hat.

 

Der für Berlin/Brandenburg zuständige tierärztliche Notdienst wird wechselweise von niedergelassenen Tierärzten in Berlin übernommen. Eine telefonische Ansage der diensthabenden Tierärzte erfolgt über die Telefonnummer (030) 83 22 90 00. Die Webseite der Tierärztekammer Berlin informiert ebenfalls über die dienstbereiten Tierärzte. Eine telefonische Voranmeldung ist unbedingt notwendig!

 

Zusätzlich sind auch die Tierkliniken rund um die Uhr dienstbereit. Eine Auflistung der Zuständigkeiten finden Sie auf der Webseite der Tierärztekammer Berlin.

 

Weitere Notdienste und Tierkliniken in Brandenburg und anderen Bundesländern finden Sie u. a. im Web.

 

Beachten Sie bitte auch, dass eine Notfallbehandlung meist in bar bezahlt werden muss! Fragen Sie gegebenenfalls schon am Telefon, ob auch Kartenzahlung oder Bezahlung auf Rechnung akzeptiert wird!